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Die Erdbestattung ist wohl mit die klassischste Form der Beisetzung.
Wie bereits der Name besagt, handelt es sich hierbei um die Übergabe des Leichnams an die Erde.
Hierfür wird der Verstorbene in einen Sarg gebettet, der in der Regel mit einem Sarggesteck geschmückt wird.
Bei kirchlichen Sargfeiern wird oftmals auch ein Holzkreuz auf dem Sargdeckel angebracht.
Nach der Trauerfeier wird der Sarg mit dem Verstorbenen auf einem Friedhof zu Grabe getragen und anschließend im Beisein aller Trauergäste beigesetzt.
Der Sarg für die Erdbestattung ist individuell wählbar, dabei kann bei der Form, Farbe und dem Material unterschieden werden.
Eine ausführliche Beratung dazu erfolgt im persönlichen Beratungsgespräch.
Die Särge auf dem Bild dienen lediglich der Veranschaulichung.
Preise der Särge variieren je nach Modell.
Wahlgrabstelle
Je nach Friedhof in verschiedenen Variationen
Beispiel Friedhof Wurzen:
Hier bietet die Wahlgrabstelle Kapazität zur Beisetzung von
einem Sarg und einer zusätzlichen Urne
(Sarggrab)
oder
zwei Urnen
(reines Urnengrab)
Möchte man 2 Särge zusammenliegend beisetzen benötigt man eine Doppelwahlgrabstelle.
Auf dem Friedhof Wurzen ist dies in der Regel bis zu einer Vierfachwahlgrabstelle möglich, um beispielsweise bis zu 4 Särge beizusetzen.
Diese Grabform ist deshalb besonders für Ehepaare und Familien interessant, weil es mit die einzige Variante ist, bei der gewährleistet werden kann, dass zusammenliegend beigesetzt werden kann.
Des Weiteren ist
die Lage der Grabstelle wählbar
und
die Nutzungsberechtigung kann verlängert werden.
Als letzte Ruhestätte stehen Wahl- und Reihengrabstätten zur Verfügung.
Auf manchen Friedhöfen werden zusätzlich Sarggemeinschaften angeboten.
Welche Grabarten möglich sind, wird durch die jeweilige Gemeinde oder Kirche festgelegt. Die Belegungsmöglichkeiten, Ruhedauer der Grabstelle und die Preise richten sich nach den entsprechenden Friedhofssatzungen vor Ort.
Gern informieren wir Sie dazu ausführlich in einem persönlichen Beratungsgespräch.
Reihengrabstelle
Dienen als Einzelgrabstätten
Beispiel Friedhof Wurzen:
Hier bietet die Reihengrabstelle Kapazität zur Beisetzung von
einem Sarg
(Sarggrab)
oder
einer Urne
(Urnengrab)
Es ist keine zusammenliegende Beisetzung möglich, weil diese Gräber der Reihe nach vergeben werden.
Diese Grabform ist deshalb eher für alleinstehende geeignet, bei denen später kein Partner oder Familienmitglied zusätzlich beigesetzt werden soll.
Des Weiteren ist
die Lage der Grabstelle nicht frei wählbar
und
die Nutzungsberechtigung kann nicht verlängert werden.
Die Pflege und Gestaltung der Wahl- und Reihengrabstätten obliegen
(unter Einhaltung der Friedhofsverordnung)
dem Nutzungsberechtigten.
Wer sich während der Nutzungsdauer nicht mehr in der Lage fühlt, die Grabstätte zu Pflegen, kann dafür auch einen
Gärtner beauftragen.
Bei einer Grabpflege durch einen Gärtner sollten die Mehrkosten mit einkalkuliert werden.
Sarggemeinschaften
Dienen als Alternative zur normalen Wahl- und Reihengrabstätte, welche über die Dauer der gesetzlich festgelegten Ruhezeit vom Friedhof unterhalten wird.
Hierbei obliegt die Gestaltung und Pflege der Grabstätte dem Friedhof, jedoch können dabei keine individuellen Wünsche zur Pflege und Gestaltung berücksichtigt werden.
Des Weiteren ist
die Lage der Grabstelle nicht frei wählbar
und
die Nutzungsberechtigung kann nicht verlängert werden.
Je nach Friedhof
kann es verschiedene Variationen der Sarggemeinschaftsanlagen geben.
Gerne gehen wir auf all Ihre Fragen in einem persönlichen Beratungsgespräch ein
und informieren sie dazu ausführlich.
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